Aufnahme von zwei Asylbewerbern verweigert: Polen nimmt erstmals Migranten nicht zurück
Afghanen dürfen trotz illegaler Einreise bleiben
Polen verweigert die Rücknahme von zwei Migranten
Polen hat erstmals die Rücknahme von zwei Asylbewerbern verweigert – und stellt sich damit offen gegen die neue Grenzstrategie von Innenminister Alexander Dobrindt (54, CSU)!
Wie der „Spiegel“ berichtet, stoppte der polnische Grenzschutz am Montagmorgen die Rückführung zweier junger Afghanen (20 und 23), obwohl diese laut Bundespolizei kurz zuvor bei Guben (Brandenburg) illegal eingereist waren. Statt zurück nach Polen ging es dann in die Erstaufnahme nach Eisenhüttenstadt.
► Damit droht Dobrindts Grenzstrategie, auch aus EU-Nachbarländern kommende Asylbewerber abzuweisen, ein erster Dämpfer.
Schon vergangene Woche hatte Polens Ministerpräsident Donald Tusk (68), aktuell im Wahlkampf, beim Antrittsbesuch von Kanzler Friedrich Merz in Warschau klargemacht, was er von den neuen deutschen Zurückweisungen an der Grenze hält: wenig. Bundeskanzler Friedrich Merz (69, CDU) hatte Tusk daraufhin zugesichert, dass man gemeinsam „gute Lösungen“ finden werde.
Polen kontert mit Dublin
Das ist laut „Spiegel“ passiert: Am Montagmorgen wurden um 5.45 Uhr in Guben (Brandenburg) zwei Afghanen „in unmittelbarer Nähe zur Eisenbahnbrücke“, die über die Neiße nach Polen führt, von der Bundespolizei aufgegriffen, so der Bericht – ohne gültige Papiere. Kurz darauf sagten sie, sie wollten Asyl in Deutschland beantragen. Doch: Laut Dobrindts neuer Linie hätten sie gar nicht erst einreisen dürfen!
Doch eine dienstliche Weisung aus dem Bundespolizeipräsidium besagt laut Bericht: Auch bei sogenannten Zurückschiebungen – also Fällen kurz hinter der Grenze – dürfen Schutzsuchende direkt in den sicheren Drittstaat zurückgeschickt werden. In diesem Fall: Polen.
An der Grenze in Guben versuchten die zwei Asylbewerber, einzureisen
► Doch: Polen blockte ab! Schriftlich lehnten die polnischen Behörden die Rücknahme ab. Grund laut Bericht: Die Afghanen hätten in Deutschland Asyl beantragt – deshalb gelte das Dublin-Abkommen. Und das sagt: Deutschland ist erst mal für den Asylantrag zuständig, muss prüfen, ob es ihn selbst bearbeiten oder den Bewerber an ein anderes EU-Land überstellen darf – dafür bleibt ein halbes Jahr Zeit.
Bundespolizei-Gewerkschaft: „Polen ist zweifelsfrei zuständig“
Kritik an Polens Verhalten kommt von Heiko Teggatz (52), Chef der Bundespolizei-Gewerkschaft. „Da Polen offenbar das erste Land ist, in das die Afghanen eingereist sind. Damit ist Polen zweifelsfrei zuständig für das Asylverfahren“, sagt der Gewerkschaftler zu BILD.
Teggatz weiter: „Es gibt natürlich auch eine andere taktische Möglichkeit, die Kontrollen durchzuführen. Die Bundespolizei könnte sich direkt auf die Grenzlinie stellen. Dadurch würden solche Situationen verhindert. Allerdings wäre das vermutlich mit erheblichen Rückstaus verbunden.“
Erste Grenz-Bilanz
Nach BILD-Informationen registrierte die Bundespolizei bereits in den ersten beiden Tagen nach dem Start der neuen Linie 365 unerlaubte Einreisen. 286 Menschen wurden zurückgewiesen – darunter 19, die ein Asylgesuch äußerten. Gründe für die Ablehnung: fehlendes Visum, falsche Dokumente, Einreisesperren.
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