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Rechtsextremistin Svenja-Marla muss in den Männer-Knast

Sie hatte juristisch ihr Geschlecht gewechselt: Rechtsextremistin Svenja-Marla muss in den Männer-Knast

Rechtsextremistin Svenja-Marla muss in den Männer-Knast

Bei der AfD-Kundgebung im Sommer 2021 in Merseburg trat Rechtsextremist Sven Liebich noch als Mann auf

Naumburg/S. (Sachsen-Anhalt) – Tricksen, täuschen, provozieren: Rechtsextremist Sven Liebich (53) hat alles versucht, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Zuletzt wechselte er sogar sein Geschlecht. Er nennt sich inzwischen Svenja-Marla.

Genutzt hat es nichts! Am Mittwoch entschieden die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg: Das Urteil der Vorinstanzen enthält keine Rechtsfehler. Damit ist es rechtskräftig und der rechte Hetzer muss 18 Monate in den Knast.

Liebich organisiert seit zehn Jahren „Montags-Demos“ in Halle (Sachsen-Anhalt). Verbal bedrohte er Politiker, Flüchtlinge, Homosexuelle oder Menschen anderen Glaubens und anderer Hautfarbe, auch zu Straftaten gegen diese Gruppen rief er auf.

Rechtsextremistin Svenja-Marla muss in den Männer-Knast

Vor dem Oberlandesgericht Naumburg wurde Liebichs Fall gestern auf Rechtsfehler geprüft

13 Stunden dauerte das letzte Wort des Angeklagten

► Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Liebich wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskrieges und übler Nachrede in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten Haft ohne Bewährung.

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Dagegen ging er in Berufung und versuchte im Prozess vor dem Landgericht einen Trick: Liebich kündigte an, dass er ausgiebig vom Recht des letzten Wortes Gebrauch machen werde.

In einem Gerichtsprozess im Strafrecht steht jedem Angeklagten das sogenannte letzte Wort (§258 Strafprozessordnung) zu, nachdem die Beweisaufnahme und die Plädoyers abgeschlossen sind. Erst danach beginnt die Urteilsfindung.

Würden Richter das Recht des letzten Wortes beschneiden, wäre dies ein Rechtsfehler und der Angeklagte hätte einen echten Revisionsgrund. In diese Falle tappten die Berufungsrichter nicht – sie hörten sich fünf Prozesstage lang den Schlussvortrag des Angeklagten an.

Rechtsextremistin Svenja-Marla muss in den Männer-Knast

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens (Mitte) leitete am Dienstag das Rechtsgespräch. Sie verurteilte auch schon den Halle-Attentäter Stephan Balliet

Neues Gesetz ermöglichte Änderung des Geschlechtseintrages

► Die Richter am Landgericht bestätigten am 2. August 2024 die anderthalbjährige Haftstrafe. Auch dagegen ging der Angeklagte in Revision. Kurz darauf hat Sven Liebich sein Geschlecht gewechselt, lebt seither als Frau und hoffte offenbar so, das Männer-Gefängnis zu umgehen.

Möglich gemacht hat dies das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist.

Rechtsextremistin Svenja-Marla muss in den Männer-Knast

Verteidigerin Christina Reinhart erschien gestern ohne ihre Mandantin Liebich im OLG Naumburg

Jahrelang hatte der Rechtsextremist die Hallenser immer wieder mit Pöbeleien aufgehetzt, u. a. auf dem Marktplatz in Halle/S. und im Internet. Inzwischen beruft sich Liebich auf Toleranz und Rücksichtnahme.

► „Ich will nicht diskriminiert werden. Ich habe mich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen“, erklärte er Journalisten angesichts seines Geschlechtswandels. Zum Prozess vor dem Oberlandesgericht erschien er am Dienstag nicht.

In den nächsten Wochen erhält Svenja-Marla Liebich von der Staatsanwaltschaft Halle eine Ladung zum Strafantritt. Die 18 Monate Haft wird der Verurteilte nach BILD-Informationen in einer Justizvollzugsanstalt für Männer absitzen müssen.

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